„Hurra, bald bin ich ein Schulkind!“
Schulvorbereitung in der Grundschule „An den Greifensteinen“
Unsere Vorschule beginnt nach den Herbstferien. Bis dahin besuchen Lehrkräfte die Kindertageseinrichtungen in Ehrenfriedersdorf und beobachten die zukünftigen Schulanfänger in ihrer gewohnten Umgebung. Je nach Möglichkeit im Stundenplan finden die Vorschule am Vormittag oder wenn nicht möglich am Nachmittag in der Grundschule statt.
Alle Kinder, auch die Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen, erhalten eine schriftliche Einladung dazu. Darin enthalten sind auch Hinweise zu den Arbeitsmaterialien, die die Kinder mitbringen müssen. Aushänge in den Kindertagesstätten weisen nochmals auf den Beginn der Schulvorbereitung hin.
In der Vorschule sollen die Kinder in spielerischer Weise schulische Dinge kennenlernen. Zum Beispiel werden Schreibvorübungen durchgeführt, gebastelt, gemalt, gezählt, gesungen aber auch das Zuhören geübt.
Informationen zur Anmeldung (Einschulung im Schuljahr 2024/25):
Termin: am 29.08.23 von 08:00 – 17:00 Uhr und am 30.08.23 von 08:00 – 15:00 Uhr findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 statt.
Alle Dokumente zur Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite.
Allgemeine Hinweise zur Schulvorbereitung
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (Sächsische Schulvorbereitungsverordnung – SächsSchulvorbVO) vom 15. Mai 2009
- Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist
- Schulgesundheitspflegeverordnung vom 10. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 15), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 737) geändert worden ist (§4)
Das Schulvorbereitungsjahr obliegt der Verantwortlichkeit der Kindertageseinrichtung. Mit der Anmeldung in der Grundschule, der Schulaufnahmeuntersuchung durch die Kinder- und Jugendärztin und den Anfangsunterricht in den Klassen 1 und 2 spricht man von der Schuleingangsphase. Diese Zeit liegt in der Verantwortung der Grundschule.
Schulanmeldung
In der Schulordnung Grundschulen vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Mai 2018 (SächsGVBl. S. 253) geändert worden ist, heißt es:
§ 3 Anmeldung
- 1. Name und Vorname der Eltern und des Kindes;
- 2. Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes;
- 3. Geschlecht des Kindes;
- 4. Anschrift der Eltern und des Kindes;
- 5. Telefonnummer, Notfalladresse;
- 6. Staatsangehörigkeit des Kindes;
- 7. Religionszugehörigkeit des Kindes;
- 8. Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind;
- 9. ob im Jahr vor der Schulaufnahme eine Kindertageseinrichtung besucht wird;
- 10. Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen;
- 11. Erklärung der Eltern zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit des Kindes, falls die Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist.
Zur Anmeldung liegen im Sekretariat Listen mit den Terminen zur Schulaufnahmeuntersuchung aus, in die die Eltern sich eintragen.
Wenn Eltern getrennt leben, sollten Sie außerdem eine Bescheinigung zum Sorgerecht vorlegen können.
Schulanfang Schuljahr 2024/25
WANN?: Samstag, 03.08.2024
WO?: Festsaal der Zinnerz Ehrenfriedersdorf GmbH