Auf dem Schulweg, in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ist jeder Grundschüler versichert. Jedes Schulkind sollte auf der kürzesten Strecke, ohne Umwege, den Weg zur Schule nehmen. Das Befahren des Schulgeländes ist zur Sicherheit der Kinder nur dem Personal der Schule gestattet. Eltern sind dafür verantwortlich, dass der Schulweg vor Schuleintritt trainiert wird und die Kinder auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden. Für unsere Grundschule begleitet eine Schulweghelferin/Verkehrsweghelferin die Kinder an einigen festgelegten Gefahrenstellen.
Jedes Kind ist in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung geschützt.
Unfallversicherungsschutz besteht nicht
Wir empfehlen deshalb auch eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.
Benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, wenn Sie auf Grund eines Schulunfalls Ihr Kind einem Arzt vorstellen mussten. Wir erstellen dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Unfallkasse. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die
Unfallkasse Sachsen
Postfach 42
01651 Meißen
Tel.: 03521 7240
www.unfallkassesachsen.de
Der Schulträger ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Eigentum der Schüler zu versichern oder eine Haftpflichtversicherung für die Schüler abzuschließen. Wir empfehlen daher, keine wertvollen Gegenstände mit in die Schule zu nehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Schillerstraße 26
09427 Ehrenfriedersdorf
Fon: 037341 45200
Fax: 037341 45211
E-Mail: info@gs-ehrenfriedersdorf.de