Hausaufgaben


Hausaufgaben sind im § 17 der Schulordnung für Grundschulen in Sachsen (Fassung vom 01.08.2010) geregelt:

Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.

Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.
Vorausgesetzt, die Kinder arbeiten konzentriert, gelten folgende Richtzeiten:
1./2. Schuljahr: 30-45 min
3./4. Schuljahr: 45-60 min

Generell dienen Hausaufgaben der zusätzlichen Übung und sollen den Unterrichtsstoff noch einmal vertiefen. Gleichzeitig dienen sie der besseren Vorbereitung von Klassenarbeiten und Leistungskontrollen. Mitunter geben LehrerInnen auch differenzierte Hausaufgaben auf, d.h. für Leistungsstarke und Leistungsschwache Schüler unterschiedlich. Des Weiteren gibt es Hausaufgaben, die nicht von jedem Kind gemacht werden müssen bzw. so genannte Fleißaufgaben. Kinder dürfen Fehler machen, denn aus Fehlern lernt man. Das machen Erwachsene auch.

Weitere Hinweise:

  • Wer Hausaufgaben nicht eingetragen oder sich gemerkt hat, sollte sich bei einem Mitschüler danach erkundigen.
  • An benötigte Arbeitsmaterialien sollte nach Schulschluss gedacht werden.
  • Wann Kinder ihre Hausaufgaben machen, hängt von jedem Kind selbst ab, manche machen diese direkt nach der Schule, andere hingegen benötigen zunächst eine kurze Verschnaufpause.
  • Die Hausaufgaben werden auch weiterhin im Hort erledigt, für Richtigkeit und Vollständigkeit sind die ErzieherInnen jedoch nicht verantwortlich.
  • Die Kontrolle der Aufgaben erfolgt im Unterricht.