Sehr geehrte Eltern,
nach Information bzw. Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie des Kultusministeriums vom 11.05.2021, entfällt die Möglichkeit einer Selbstauskunft zu einem zu Hause durchgeführten Selbsttest bei den Kindern. Das heißt die Kinder müssen einen Test in dafür vorgesehenen Einrichtungen bzw. in der Schule durchführen. Bitte entnehmen Sie den offiziellen Veröffentlichungen weitere Informationen (-> SMK Blog).
Diese Anordnungen gelten ab sofort für die Schulen.
Einwilligungserklärung – Schülerselbsttest
C. Tuchscherer
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